Seit dem 01.01.2001 gibt es für alle, die nach dem 02.01.1961 geboren sind, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Zum Erhalt des Lebensunterhaltes erhält der Versicherte lediglich eine Erwerbsminderungsrente.
Im Jahr 2008 waren das im Durchschnitt nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung:
Statistisch gesehen wird jeder fünfte Arbeitnehmer vor Eintritt des Rentenalters berufsunfähig, bei den Arbeitern ist es sogar jeder dritte.
Definieren lässt sich der Begriff folgendermaßen:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. |
In Deutschland ist ca. bloß jeder 4.te Haushalt gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert, doch was passiert, wenn das Haushaltseinkommen auf einmal um 50 % oder mehr schrumpft?
Hierzu bieten mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften attraktive und leistungsstarke Tarife an, z. B. mit Beitragsrückgewähr, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen(BUZ) oder reine Risikoabsicherungen.
Achten Sie bei der Auswahl auf jeden Fall auf folgende Klauseln:
|
Zusätzlich bieten manche Versicherer verschiedene Erhöhungsmöglichkeiten(Optionsrechte) an um den Versicherungsschutz den sich ändernden Lebensumständen anzupassen, auch sog. Wiedereingliederungshilfen trifft man immer häufiger an.
Welche Art der Absicherung ist die Richtige - wie hoch sollte die versicherte Rente mindestens sein? |
Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich über unser Kontaktformular, wir helfen Ihnen gerne weiter...