Jährlich erleiden rund 9 Millionen Menschen einen Unfall, mehr als die Hälfte davon ereignen sich in der Freizeit oder zu Hause, doch hier zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Eine private Unfallversicherung schützt Sie rund um die Uhr, und das weltweit, egal wer den Unfall verschuldet hat.
Die Grundleistung der privaten Unfallversicherung ist die sog. Invaliditätsgrundsumme mit entsprechender Progression, d. h. Mehrleistung je höher der Invaliditätsgrad. Weitere Einschlüsse können gegen Beitragszuschlag vereinbart werden, z. B.:
Weitere Einschlüsse wie z. B. Bergungskosten oder Kosmetische Operationen werden von vielen Gesellschaften beitragsfrei angeboten.
Die private Unfallversicherung leistet je nach Höhe der verbleibenden Schädigung, dem sog. Invaliditätsgrad. Dieser wird von jeder Gesellschaft eigenständig festgesetzt. Beispiel: Nach einem Unfall verbleibt ein Invaliditätsgrad von 40 %, versichert ist eine Grundsumme von 100.000 €. In diesem Fall würde die Unfallversicherung eine Einmalkapitalzahlung in Höhe von 40.000 € vornehmen. |
Bei der Auswahl einer Unfallversicherung sollte besonders auf folgende Punkte Augenmerk gelegt werden:
Definition Eigenbewegung: Verletzung mit bleibender Gesundheitsschädigung die praktisch von selbst entstanden ist, z. B.: Ein Jogger stürzt und verletzt sich das Knie, trotz mehrerer Operationen hat er weiter mit Beschwerden zu kämpfen - es wird ein Invaliditätsgrad festgestellt. |
In den klassischen Bedingungen der privaten Unfallversicherung sind diese Fälle nicht abgedeckt denn es heißt:
Ein Unfall liegt vor, wenn jemand durch ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet.
Welche Unfallversicherung soll ich wählen - welche Bausteine sind für mich und/oder meine Familie wichtig? |
Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich über unser Kontaktformular, wir helfen Ihnen gerne weiter...