Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte haften für Schäden, die sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit verursachen - sei es die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht bei Lehrern oder ein Fehler eines Verwaltungsangestellten.
Für diese und auch andere Fälle gibt es die Diensthaftpflichtversicherung die insbesondere folgende Berufsgruppen schützt:
Evtl. benötigen auch Forstbeamte, Erzieher, Kindergärtner(innen), Pfarrer uvm. eine Diensthaftpflicht, oft empfiehlt auch der jeweilige Dienstherr den Abschluss dieser.
Die "Staatsdiener" können nicht nur durch den Geschädigten selbst, sondern auch durch den Dienstherrn in Regress genommen werden, z. B. wenn dieser mit Entschädigungsforderungen aufgrund eines Bearbeitungsfehlers seitens des betreffenden Mitarbeiters konfrontiert wird. |
Die Diensthaftpflicht bietet folgende Leistungen:
Bei der Diensthaftpflichtversicherung gibt es erhebliche Beitrags- und Leistungsunterschiede, ein Vergleich lohnt sich!
Benötige ich für meinen Beruf eine Diensthaftpflicht - welche Leistungen sind für mich wichtig? |
Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich über unser Kontaktformular, wir helfen Ihnen gerne weiter...