Wenn man jemandem in irgend einer Weise einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet, diesen zu ersetzen.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 Schadenersatzpflicht haftet der Verursacher uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, und das gegebenenfalls sogar ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung leistet weltweit, es gibt sie als Einzel- sowie Familientarife wobei Lebensgemeinschaften nur eine gemeinsame Absicherung benötigen. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung mitversichert.
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Tipp: Oft haben beide Lebenspartner bei der Eröffnung des gemeinsamen Haushaltes eigene Haftpflichtversicherungen, hier gilt das Prinzip "Der frühe Vogel fängt den Wurm", d. h., der Ältere der beiden Verträge kann einfach auf den Familientarif umgestellt und der Jüngere gekündigt werden. |
Gute Haftpflichtversicherungen regulieren nicht bloß die eigene Schadenersatzpflicht, sie bieten u. a. noch zusätzlich:
Deckungsausfall: Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu der selber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt, begleicht Ihre Versicherung die Angelegenheit und holt sich später das Geld vom Verursacher wieder.
Schlüsselverlust: Einige Versicherer bieten Schutz für verloren gegangene private oder berufliche Schlüssel samt Folgekosten, z. B. Austausch der Schließanlage.
Abwehr unberechtigter Ansprüche: Beschuldigt Sie jemand womöglich zu Unrecht, einen Schaden verursacht zu haben, setzt sich Ihre Haftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt sogar die möglichen Prozesskosten zur Abwehr.
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